"Erinnere dich daran,

dass ich solange hier sein werde,

solange du mich in Erinnerung behältst"

Josh Groban

ERSTE MASSNAHMEN BEI EINEM TODESFALL

 1. BEVOR WEITERE SCHRITTE EINGELEITET WERDEN KÖNNEN, MUSS EIN ARZT DIE TODESBESCHEINIGUNG AUSSTELLEN.

Bei einem Sterbefall im häuslichen Bereich benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst um den Tod feststellen zu lassen. Halten Sie für den Arzt bitte den Personalausweis des/der Verstorbenen bereit. Sollten Sie keinen Arzt erreichen rufen Sie uns gerne jetzt schon an, wir helfen Ihnen. Auch wenn Sie nicht alleine auf den Arzt warten möchten, stehen wir Ihnen gerne jetzt schon zur Seite.

In Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Hospizen wird der Arzt vom Pflegepersonal gerufen.

Ist die Todesursache ungeklärt oder nicht natürlich übernimmt zunächst die Polizei alle Formalitäten und organisiert die Abholung bzw. Bergung des Verstorbenen. In diesem Fall können Sie uns aber bereits nach der Todesfeststellung informieren, um in der Zeit bis zur Klärung der Todesursache bereits einige Vorbereitungen für die Bestattung treffen zu können.

2. NACH DEM AUSSTELLEN DER TODESBESCHEINIGUNG NEHMEN SIE KONTAKT MIT UNS AUF, UM ALLE FOLGENDEN SCHRITTE IN RUHE ZU BESPRECHEN.

Das persönliche Gespräch mit uns kann bei Ihnen zu Hause, in unseren Räumen oder an einem Ort ihrer Wahl stattfinden.

Klicken Sie hier um zu erfahren, welche Dokumente benötigt werden. Diese müssen allerdings nicht gleich zum ersten Gespräch vorgelegt werden, sondern können noch nachgereicht werden. Wenn Dokumente fehlen, helfen wir Ihnen gerne bei der Wiederbeschaffung.

Bereits an dieser Stelle schon hilfreich zu wissen: Ein verstorbener Mensch darf nach Eintritt eines natürlichen Todes bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben. Hier können Sie in Ruhe und im vertrauten Umfeld Abschied nehmen. Wenn Sie es wünschen bereiten wir die Hausaufbahrung vor und stehen Ihnen immer dann wenn Sie uns brauchen zur Seite.

Auch wenn der Tod in einem Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz eingetreten ist, können wir den Verstorbenen, solange keine ansteckende Erkrankung vorliegt, zur Aufbahrung nach Hause begleiten.

Sie haben bis zum Tage der Beisetzung verschiedene Möglichkeiten zur Abschiednahme 

♦ Nehmen Sie sich für alle Entscheidungen die Zeit die Sie brauchen. ♦